KUNDENBEIRAT
Der fair-finance Kundenbeirat besteht ausschließlich aus Kundenvertretern. Interessierte Kunden bzw. Vertreter der Kunden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite können sich als ständiges Mitglied des Beirates anmelden
Im Investmentprozess kommen dem Kundenbeirat zwei wesentliche Funktionen zu. Einerseits gibt der Kundenbeirat anhand der vom Beirat erstellten Nachhaltigen Veranlagungsrichtlinie die Positiv- und Negativkriterien für die Auswahl der Emittenten vor und definiert somit die Rahmenbedingungen für das fair-finance Universum. Weiters spricht der Kundenbeirat Empfehlungen hinsichtlich der Strategischen Asset Allokation aus. Andererseits kontrolliert der Kundenbeirat auch die Einhaltung der Nachhaltigen Veranlagungsrichtlinie. Zu diesem Zweck stehen dem Beirat gemäß Geschäftsordnung wesentliche Rechte, wie das Recht der Einbringung von Tagesordnungspunkten in den Aufsichtsrat zu.
Die Praxis hat gezeigt, dass der Kundenbeirat die ihm zugedachte Funktion ernst nimmt. Die Nachhaltige Veranlagungsrichtlinie, welche als Entwurf in den Grundzügen von den in diesen Belangen erfahrenen Mitgesellschaftern GLS Bank und der oeco capital Lebensversicherung übernommen wurde, wurde vom Kundenbeirat bereit teilweise nach reger Diskussion überarbeitet und weiterentwickelt.
Die durch den Kundenbeirat vorgegebene Richtlinie nachhaltiger Vermögensveranlagung (Positiv- und Negativkriterien) deckt das gesamte Portfolio zu 100 % ab, welches somit hinsichtlich Nachhaltigkeit einzigartig und vorbildlich in der Banche ist. Die sich daraus ergebende nachhaltige Titelselektion ist haupverantwortlich für die ausgezeichnete Performance, welche fair-finance seit Beginn der Investitionstätigkeit im Juni 2010 vorweisen kann.